Ausbildung zum Schulsanitäter

 

SSD 22r

Das Unfallgeschehen in der Schule

Notfälle, Verletzungen oder plötzliche Erkrankungen passieren nicht nur zu Hause und in der Freizeit, sondern auch am Arbeitsplatz und in der Schule. Eltern erwarten, dass ihr Kind in der Schule wohl behütet ist und keine Unfälle erleiden muss. Die Lehrer haben die Aufgabe, sich auch in dieser Hinsicht um die Schüler zu kümmern. Entsprechende Anforderungen an schulische Einrichtungen sollen Unfallgefahren möglichst gering halten. Eine lückenlose Betreuung und Absicherung der Schüler ist aber weder möglich noch wünschenswert. Kinder brauchen Freiraum – im Unterricht, in Pausen, bei Klassenfahrten und auf dem Schulweg. Unfälle sind – trotz aller Vorsorge – nie ganz auszuschließen.

Die Gesamtzahl der Schülerunfälle ist sehr hoch. Im Jahr 2000 wurden 1,54 Millionen Unfallverletzte und 19 Todesfälle registriert, im Jahr 2001 waren es 1,52 Millionen Verletzte und 14 Todesfälle.

Auf die allgemein bildenden Schulen entfallen 82 % des Unfallgeschehens. Nahezu die Hälfte der Unfälle im Schulalltag ereignen sich im Schulsport. Einen weiteren Unfallschwerpunkt/-zeitraum stellen die Pausen dar. Während des sonstigen Unterrichts fallen die Notfallereignisse mit 250.000 auch nicht gering aus.

Schülerunfälle nach Art der schulischen Veranstaltung (Bundesverband der Unfallkassen (BUK): Statistik zum Schülerunfallgeschehen 2000, München, September 2001

Aufgaben des Schulsanitätsdienstes

Notfälle treten im Schulalltag immer wieder auf. Ihnen muss mit geeigneten Maßnahmen zur Unfallverhütung und im konkreten Notfall mit schneller und zielgerichteter erste Hilfe begegnet werden. Dabei sind die Erste-Hilfe-Maßnahmen unmittelbar nach dem Notfallgeschehen entscheidend. Aus diesem Grund ist der Schulsanitätsdienst in Schulen entstanden, um durch qualifizierte erste Hilfe die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe, wie Rettungsdienst oder Arzt, zu überbrücken. Durch schnellstmögliche und adäquate Hilfeleistung verringern die Schulsanitäter das Ausmaß der Folgen von Unfällen und Erkrankungen und leisten damit einen Beitrag zur Gesunderhaltung der Schüler sowie der Beschäftigten einer Schule.

Zu den Tätigkeiten der Schulsanitäter gehören folgende Aufgaben:

  • Notfallsituationen erkennen und einschätzen,
  • bei Bedarf lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen und den Rettungsdienst alarmieren,
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen und Betreuen des Verletzten,
  • Übergabe an den Rettungsdienst bzw. Arzt,
  • Dokumentation des Schulsanitätsdienst-Einsatzes,
  • Einsatz bei Schulveranstaltungen,
  • Bereitschaftsdienste während der Unterrichtszeiten,
  • Betreuung des Sanitätsraumes und Überprüfung der Erste-Hilfe-Materialien.


Ziele des Schulsanitätsdienstes

  • Der Schulsanitätsdienst gewährleistet die Erstversorgung von Notfallbetroffenen, erhöht deren Überlebenschancen und kann Leben retten.
  • Die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst stärkt die Verantwortungsbereitschaft und fördert das Selbstbewusstsein, die Persönlichkeitsentwicklung und die soziale Kompetenz der beteiligten Schülerinnen und Schüler.
  • Der Schulsanitätsdienst bietet eine sinnvolle Freizeitgestaltung, erweitert das Schulangebot und führt junge Menschen an soziale Aufgabenfelder heran.
  • Schülerinnen und Schüler erlernen durch ihre aktive Mitarbeit im Schulsanitätsdienst Maßnahmen der ersten Hilfe, einen verantwortlichen Umgang mit Sachwerten und selbstständiges Handeln.
  • Helfen wird als Wert sozialen Zusammenlebens erfahren und verbessert als Vorbildfunktion und bewussteres Handeln das soziale Klima an der Schule.
  • Die Mitarbeit im Schulsanitätsdienst führt zu einer verstärkten Identifikation der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Schule.


Ausbildung zum Schulsanitäter


Die Tätigkeit als Schulsanitäter erfordert eine angemessene Aus- sowie eine regelmäßige Fort- und Weiterbildung. Die Ausbildung muss sich dabei an den Anforderungen orientieren, mit denen Schulsanitäter bei Notfällen konfrontiert werden können. Grundlage für das Handeln der Schulsanitäter sind deren Möglichkeiten im Umfeld Schule. Hier können entsprechend ausgebildete Schüler nach Unfallsituationen als Ersthelfer tätig werden. Ersthelfer sind Personen, die nach verbindlichen Richtlinien für die erste Hilfe ausgebildet sind (nach DIN 13050 „Begriffe im Rettungswesen“, 2002).

„Erste Hilfe“ umfasst medizinische, organisatorische und betreuende Maßnahmen an Erkrankten oder Verletzten mit einfachen Mitteln. Erste Hilfe wird von jedem erwartet, der zuerst einen Notfall erkennt, und ist immer eine Soforthilfe, die jeder leisten kann, um weitere Schäden zu verhindern. Das gilt aus sittlicher Pflicht und Menschlichkeit und nicht nur, weil unterlassene Hilfeleistung nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden kann: § 323c StGB

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Darüber hinaus findet der Handlungsspielraum der Schulsanitäter seine Grenze dort, wo die weiter gehende medizinische Versorgung durch das Personal des Rettungsdienstes oder durch einen Facharzt erfolgen muss. Dies gilt bereits bei der dem Fachpersonal zuzubilligenden Diagnose und der Entscheidung für die über eine Erste Hilfe hinausgehenden medizinischen Maßnahmen.


Da eine mehrstufige Ausbildung an Schulen nicht die Regel ist, bedarf es auf dem Weg zum Schulsanitäter mindestens einer grundlegenden Erstausbildung in Erster Hilfe. Diese sollte im Alter von zwölf Jahren als altersgerechter Erste-Hilfe-Lehrgang allen Schülern dieser Altersgruppe in der jeweiligen Schule angeboten werden. Hieraus können besonders interessierte Schüler für die weitergehende Ausbildung zum Schulsanitäter zu einem späteren Zeitpunkt (Mindestalter 14 Jahre) gewonnen werden.

Unter bestimmten Bedingungen können ggf. einzelne Schüler nach der Erstausbildung sowie nach ihren Neigungen als „Ersthelfer im Schulsanitätsdienst“ in einen ansonsten bereits mit weiter gehend qualifizierten Helfern besetzten Schulsanitätsdienst einbezogen werden und so schrittweise hineinwachsen. Zu den Bedingungen zählen das Einverständnis der Eltern und der Lehrer/Schulleitung sowie ausreichende „jugendliche Reife“, aber auch eine entsprechende Einstellung und Bereitschaft, sich den ausgebildeten/erfahrenen Schulsanitätern unterzuordnen.

Zur Beauftragung als Schulsanitäter bedarf es neben dem Einverständnis von Eltern und Lehrern/Schulleitung einer dem Auftrag gerecht werdenden weiter gehenden Ausbildung. Hierbei bestimmt neben den Einsatzbereichen Schule und außerschulische Aktivitäten das Unfallgeschehen an Schulen die Auswahl der Themenschwerpunkte.

Die für Mitarbeiter im Sanitätsdienst des ASB definierten Ausbildungsprogramme eignen sich jeweils nur in mehr oder weniger großen Teilen dazu, Schulsanitäter auf ihre Aufgabe vorzubereiten. Daher wurde ein spezieller Schulsanitätsdienst-Lehrgang definiert, der folgenden Kriterien gerecht werden soll:

  • Vertiefung und Festigung des Grundwissens zur ersten Hilfe,
  • Erweiterung des Wissens gemäß den schulspezifischen Anforderungen,
  • Einweisung in das Aufgabenfeld eines Schulsanitäters,
  • Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten,
  • Motivation zur Fort- und Weiterbildung.


Darüber hinaus soll der Schulsanitätsdienst-Lehrgang:

  • in angemessener Altersstufe angeboten werden,
  • in überschaubarer Zeit zum Abschluss kommen,
  • die Einsatzfähigkeit als Schulsanitäter gewährleisten.

 

 

 

 

Aus unseren Kursen:








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